Wunsch- & Wahlrecht
Sie haben es in der Hand
Sie haben die Möglichkeit mit Ihrem Reha-Antrag auch vom Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. Ihre Wunschklinik muss für die Behandlung Ihrer Erkrankung medizinisch gut geeignet sein. Geben Sie dies in Ihrem Reha-Antrag mit einer kurzen Begründung an und Sie haben gute Chancen, dass Ihr Kostenträger Ihre Wunschklinik genehmigt.
Wünsche können sich beispielsweise beziehen auf
- den Ort der Leistungserbringung und die Wahl der Rehabilitationseinrichtung,
- die Art der Leistungserbringung (ambulant/stationär) sowie
- religiöse, weltanschauliche und alters- und geschlechtsspezifische Bedürfnisse.