Deutsche Rentenversicherung

Wunsch- & Wahlrecht

Sie haben es in der Hand

Sie haben die Möglichkeit mit Ihrem Reha-Antrag auch vom Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. Ihre Wunschklinik muss für die Behandlung Ihrer Erkrankung medizinisch gut geeignet sein. Geben Sie dies in Ihrem Reha-Antrag mit einer kurzen Begründung an und Sie haben gute Chancen, dass Ihr Kostenträger Ihre Wunschklinik genehmigt.

Wünsche können sich beispielsweise beziehen auf

  • den Ort der Leistungserbringung und die Wahl der Rehabilitationseinrichtung,
  • die Art der Leistungserbringung (ambulant/stationär) sowie
  • religiöse, weltanschauliche und alters- und geschlechtsspezifische Bedürfnisse.