Deutsche Rentenversicherung

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Sozialmedizinische Exzellenz

Fit für die Zukunft

Wir machen uns auf den Weg für Sie

Die Sozialmedizin ist der Kern der Reha der Deutschen Rentenversicherung. Unsere Reha-Zentren haben auf diesem Gebiet eine gewisse Vorbildfunktion inne und es ist uns wichtig, für Sie so transparent wie möglich zu sein.

Der wichtigste Baustein in diesem Zusammenhang ist die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung. Diese wird nach der absolvierten Reha erstellt und zeigt auf, ob und wie weit Reha-Ziele erreicht wurden. Viele Fragen, die für den weiteren Weg wichtig sind, werden beantwortet: Sind Sie wieder arbeitsfähig? Im welchem Umfang sind Sie in der Lage, zu arbeiten? Empfehlen wir Ihnen eine Nachsorge? Ist im Anschluss eventuell eine berufliche Rehabilitation für Sie hilfreich? Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung bildet einen wichtigen Eckpfeiler auf dem Weg zur Sozialmedizinischen Exzellenz.

Sozialmedizinische Kompetenzentwicklung benötigt regelhaften Wissenstransfer. Nicht nur innerhalb des Ärztinnen- und Ärztekreises, sondern auch darüber hinaus mit allen beteiligten Berufsgruppen in unseren Kliniken sowie mit anderen Fachexpertinnen und -experten. Die speziellen Weiterbildungen für alle Reha-Team-Mitglieder runden unser Konzept zur Sozialmedizinischen Exzellenz ab.

Auszeichnungen

Seit dem Jahr 2021 können unsere Kliniken die Auszeichnung zur Sozialmedizinischen Exzellenz erhalten. Dazu müssen gewisse Kriterien erfüllt werden. Im Vordergrund stehen hierbei folgende Betrachtungen:

  • Die ärztliche Leitung muss die Zusatzbezeichung Sozialmedizin inne haben
  • Die Weiterbildungsbefugnis in der Sozialmedizin muss vorliegen
  • Die Weiterbildungsbefugnis für weitere Indikationen muss vorliegen
  • Ein Konzept für die fachübergreifende Leistungsbeurteilung muss vorliegen
  • Alle Fachärztinnen und Fachärzte müssen die Zusatzbezeichung Sozialmedizin inne haben
  • Es muss ein Fortbildungskonzept zur sozialmedizinischen Schulung für alle Mitarbeitenden vorliegen
  • Interne Supervision muss regelmäßig durchgeführt werden
  • Externe Supervision muss regelmäßig durchgeführt werden
  • Es muss ein Dokumentationsschema für wöchentliche Fallkonferenzen vorliegen
  • Es muss eine arbeitsbezogene Diagnostik durchgeführt werden
  • Es muss ein Angebot für spezifische Gutachten im Einzelfall vorliegen

Die Überprüfung der Erfüllung der Kriterien erfolgt in regelmäßigen Abständen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund.