Kostenträger
Die Durchführung von Rehabilitationen ist eine der Hauptaufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll die Erwerbsfähigkeit eines Menschen erhalten, verbessern oder wiederherstellen.
Für die Rehabilitation können verschiedene Kostenträger zuständig sein. Im Bereich der medizinischen Rehabilitation ist die Rentenversicherung der wichtigste Kostenträger. Weitere Reha-Träger sind insbesondere die Krankenkassen und die gesetzliche Unfallversicherung.
In manchen Fällen kommen auch die Bundesagentur für Arbeit, Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger infrage. Auch einige private Krankenversicherungen übernehmen ganz oder teilweise die Reha-Kosten.
Bei der beruflichen Rehabilitation ist die Agentur für Arbeit wesentlicher Reha-Träger neben der Rentenversicherung.
Manchmal ist es nicht ganz leicht herauszufinden, welcher Sozialversicherungsträger für Ihre Patientinnen und Patienten zuständig ist.
Für den Reha-Antrag ist es unerheblich, den korrekten Kostenträger zu kennen. Sollte ein anderer Sozialleistungsträger als die Rentenversicherung für die Rehabilitation Ihres Patienten zuständig sein, geht der Antrag nicht verloren. Er wird auf jeden Fall bearbeitet und erforderlichenfalls unter Beachtung der gesetzlichen Fristen an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet.
Anschlussrehabilitation (AHB)
In der AHB-Broschüre finden Sie alle Informationen zum Einleitungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie enthält neben den Voraussetzungen und sozialmedizinischen Grundlagen die Hinweise zur Einleitung und Durchführung der Anschlussrehabilitation.