Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Mit Erwerbsfähigkeit ist gemeint, dass jemand körperlich und geistig in der Lage ist, unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen einen Beruf auszuüben.
Ziel einer Rehabilitation ist es, dass Ihre Erwerbsfähigkeit gebessert oder wiederhergestellt wird. Daneben müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie während der letzten zwei Jahre vor dem Antrag in sechs Monaten Pflichtbeiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Bestimmte Gründe führen dazu, dass die Rentenversicherung keine Leistung erbringen kann: Wenn Sie zum Beispiel als Beamtin oder Beamter tätig sind, müssen Sie sich an Ihre Beihilfestelle wenden.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag stellen. Das können Sie ganz bequem online von Ihrem Computer aus. Sie haben die Möglichkeit Ihren Antrag jederzeit zwischenzuspeichern und Nachweise digital hochzuladen. Alternativ finden Sie
Antragsformulare im Internet.
Durch den Bewilligungsbescheid werden Sie informiert, in welche Klinik Sie aufgenommen werden. Der Aufnahmetermin wird Ihnen dann von der Rehabilitationseinrichtung mitgeteilt.
Der Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Bei stationären Leistungen muss unter Umständen eine Zuzahlung von maximal zehn Euro pro Tag geleistet werden.