Deutsche Rentenversicherung

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Häufige Fragen

Alles zu Voraussetzungen, Bewilligung, Zuzahlung und mehr

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten?

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Mit Erwerbsfähigkeit ist gemeint, dass jemand körperlich und geistig in der Lage ist, unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen einen Beruf auszuüben.

Ziel einer Rehabilitation ist es, dass Ihre Erwerbsfähigkeit gebessert oder wiederhergestellt wird. Daneben müssen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie während der letzten zwei Jahre vor dem Antrag in sechs Monaten Pflichtbeiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Bestimmte Gründe führen dazu, dass die Rentenversicherung keine Leistung erbringen kann: Wenn Sie zum Beispiel als Beamtin oder Beamter tätig sind, müssen Sie sich an Ihre Beihilfestelle wenden.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag stellen. Das können Sie ganz bequem online von Ihrem Computer aus. Sie haben die Möglichkeit Ihren Antrag jederzeit zwischenzuspeichern und Nachweise digital hochzuladen. Alternativ finden Sie Antragsformulare im Internet.

Wie geht es nach der Bewilligung der Leistung weiter?

Durch den Bewilligungsbescheid werden Sie informiert, in welche Klinik Sie aufgenommen werden. Der Aufnahmetermin wird Ihnen dann von der Rehabilitationseinrichtung mitgeteilt.

Welche Kosten trägt die Rentenversicherung und muss etwas dazu bezahlt werden?

Der Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Bei stationären Leistungen muss unter Umständen eine Zuzahlung von maximal zehn Euro pro Tag geleistet werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer stationären und einer ambulanten Rehabilitationsleistung?

Der medizinische und therapeutische Leistungsumfang ist bei beiden Leistungsformen identisch. Ambulant bedeutet in diesem Fall „ganztägig ambulant“. Bei der stationären Reha übernachten Sie in der Klinik, bei der ganztägig ambulanten Reha zu Hause. Dafür entfällt bei der ambulanten Rehabilitation die Zuzahlung. Die Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Bund bieten Rehabilitation in beiden Formen an. Welche davon die geeignete ist, besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Übergangsgeld - Wie bin ich während der Rehabilitation finanziell abgesichert?

Während der Reha-Maßnahme besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Besteht dieser nicht (mehr), kann die Rentenversicherung Übergangsgeld gewähren. Dieses beträgt bei Versicherten ohne Kinder 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgeltes, mit (mindestens) einem Kind, für das Kindergeldanspruch besteht, 75 Prozent. Bei vorherigem Bezug von Arbeitslosengeld I und II wird das Übergangsgeld in aller Regel in der selben Höhe weitergezahlt.

Werden für die Dauer der Rehabilitation Sozialversicherungsbeiträge gezahlt?

Wird Übergangsgeld bezogen, bleibt ein zuvor bestehender Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten, und der Rentenversicherungsträger zahlt die gesetzlichen Beiträge. Ausgenommen sind der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung sowie der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung. Während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation besteht grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wie kann der Rehabilitationserfolg nach der Leistung gesichert werden?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet zur Sicherung des Reha-Erfolges verschiedene Maßnahmen an. Rehabilitationssport oder Funktionstraining werden als Gruppen-Leistung erbracht. Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit der berufsbegleitenden Teilnahme an einem indikationsspezifischen Rehabilitations-Nachsorgeprogramm (zum Beispiel IRENA – Intensivierte Reha-Nachsorge). Ob eine solche Leistung notwendig ist und in welcher Form sie durchgeführt wird, entscheidet das Ärzte-Team in der Rehabilitationseinrichtung.

Wie oft kann ich zur Reha?

Die Leistungen können grundsätzlich alle vier Jahre erbracht werden. Vor Ablauf dieser Frist sind vorzeitige Leistungen möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist, wenn zum Beispiel die Erwerbsfähigkeit weiterhin gefährdet ist oder eine neue Diagnose vorliegt.

Was ist eine Anschlussrehabilitation (AHB)?

Eine AHB ist dann die richtige Leistungsform, wenn sie nach einer stationären Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Zwischen dem Ende des Krankenhausaufenthaltes und dem Beginn der AHB dürfen aber nicht mehr als 14 Tage liegen. Die Ärztinnen und Ärzte im Akutkrankenhaus stellen den
Bedarf für eine AHB fest. Der Sozialdienst hilft dort beim Ausfüllen des Antrages und gibt Hinweise zum weiteren Verfahren. Die Rentenversicherungsträger bearbeiten Anträge auf AHB-Leistungen bevorzugt.